Golf und Covid
Richter gibt Golf Clubs Recht

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Golf und Covid
Richter gibt Golf Clubs Recht
Der Polizeieinsatz und die erzwungene Schliessung der Tessiner Golfplätze während der Pandemie waren unrechtmässig.

Liebe Mitglieder der Tessiner Golf Clubs Ascona, Losone und Lugano,

am 14. November 2022 sprach die Richterin des Strafgerichts Bellinzona, Elisa Bianchi Roth, den Präsidenten des Golf Clubs Ascona, Luca Allidi, und den Direktor des Golf Clubs Losone, Ennio Losa, von der Anklage frei, gegen die Verordnung verstossen zu haben, Sportanlagen während der Pandemie zu schliessen. Am 18. Februar 2021 ordnete die Polizei in Ascona und Losone die sofortige Schliessung der Golfanlagen auf der Grundlage der geltenden Covid-Verordnung an und zeigte die Verantwortlichen bei der Staatsanwaltschaft an. In ihrer definitiven Urteilsbegründung von Ende Dezember 2022 kam die Strafrichterin zum Schluss, dass die Öffnung der Golfanlagen "im Einklang mit den Bestimmungen der Covid-19-Verordnung besondere Lage stand und keinen Verstoss gegen diese darstellte."

Die Fakten

Am 22. Dezember 2020 trat die Massnahmenverschärfung der Covid-19-Verordnung besondere Lage in der gesamten Schweiz in Kraft. Im Dezember 2020 und Januar 2021 blieben die Tessiner Golfplätze in Ascona, Losone und Lugano geöffnet. Die Behörden und die Polizei waren sich dessen bewusst. Die Golfplätze wurden von der Kantonspolizei mehrmals besichtigt.
Am 27. Januar 2021 traf plötzlich eine Mitteilung des Präsidenten von Swiss Golf ein, wonach - auf der Grundlage einer E-Mail eines Beamten des BASPO - die Golfplätze schweizweit zu schliessen seien.
Nach Kenntnisnahme dieser Mitteilung schickte der Präsident des Golf Clubs Ascona am 1. Februar 2021 einen Brief an den Präsidenten von Swiss Golf und informierte ihn, dass "der Golf Club Patriziale Ascona sich das Recht vorbehält, den Direktiven der Mitteilung von Swiss Golf, welche die Schliessung der Golfplätze forderte, nicht nachzukommen. Massnahmen, die unserer Meinung nach das Ergebnis einer Auslegung sind, die dem Wortlaut, dem Sinn und dem Zweck der COVID-19-Verordnung besondere Lage widerspricht."
In der Folge schlossen sich auch der Golf Club Losone und der Golf Club Lugano dem vom Golf Club Ascona formulierten Einspruch und Vorbehalt an. Die drei Tessiner Golf Clubs handelten daraufhin in gegenseitiger Übereinstimmung. Am 13. Februar 2021 informierten alle drei Golfplätze mit demselben Schreiben ihre jeweiligen Mitglieder darüber, dass die Golfplätze am 18. Februar 2021 (nur für Mitglieder) wieder geöffnet würden, und erklärten, dass "wir sicher sind, dass wir auf diese Weise in voller Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften und zum Schutz der legitimen Interessen und Rechte unserer Mitglieder und Mitarbeiter handeln."
Wie angekündigt, wurden am 18. Februar 2021 die Tessiner Golfplätze wieder geöffnet (nur für Mitglieder). Am Nachmittag desselben Tages intervenierte die Polizei im Golf Club Ascona und Golf Club Losone und verfügte die sofortige Schliessung der Anlagen. Am nächsten Tag wurden der Präsident des Golf Clubs Ascona und der Direktor des Golf Clubs Losone von der Polizei vorgeladen, verhört und anschliessend bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.
Am 19. Februar 2021 wandte sich der Präsident des Golf Clubs Ascona an die zuständige kantonale Behörde (DECS) und fragte nach dem Grund für die plötzliche Schliessung, da die Behörde und die Polizei den Golfplätzen erlaubt hatten, den ganzen Dezember und den ganzen Januar über geöffnet zu bleiben, und die Verordnung des Bundes in der Zwischenzeit nicht geändert hatte. In seiner Antwort verwies Regierungsrat Manuele Bertoli lediglich auf die Mitteilung von Swiss Golf vom 27. Januar 2021, die er seinem Schreiben beifügte.
Einige Tage später berief sich der Regierungsrat in seiner Antwort auf eine parlamentarische Anfrage nach der Rechtsgrundlage für die Entscheidung, die Tessiner Golfplätze zu schliessen, ebenfalls auf die Mitteilung von Swiss Golf. Er bezeichnete daher die Einwände der Tessiner Golfplatzbetreiber als "fadenscheinig, wenn nicht sogar beinahe mutwillig" und fügte hinzu, dass er es sich nicht verkneifen könne, "die sterile Polemik zu tadeln, die von (einigen) der betreffenden Golfplatzbetreiber geschürt wird." Auch die Medien beidseits des Gotthards berichteten ausführlich über den Vorfall.
Aufgrund dieser Tatsachen erschienen am 14. November 2022 der Präsident des Golf Clubs Ascona und der Direktor des Golf Clubs Losone vor dem Strafgericht in Bellinzona, um sich der Anklage zu stellen, gegen die Verordnung über die Schliessung von Sportanlagen verstossen zu haben, die in der damals geltenden Covid-19-Verordnung besondere Lage, festgelegt war.

Das Urteil

Nach dem definitiven Urteil vom 14. November 2022, dessen Begründung Ende Dezember vorgelegt wurde sprach die Strafrichterin den Präsidenten des Golf Clubs Ascona und den Direktor des Golf Clubs Losone frei. In der Begründung ihres Urteils hob die Richterin insbesondere hervor, dass "Golfplätze so weitläufig sind, dass sie nicht innerhalb, sondern nur entlang der Grundstücksgrenzen umzäunt sind", und dass "der Golfsport maximal vier Spieler vorsieht, die während der Zeit des Coronavirus alle registriert wurden: Unter diesen Bedingungen kann daher nicht davon ausgegangen werden, dass es sich um eine Situation handelte, die zur Ausbreitung des Coronavirus beigetragen hat, und auf jeden Fall nicht in einem grösseren Ausmass als die Situationen, die in den verschiedenen Skigebieten in der Schweiz auftraten." Die Strafrichterin kam daher zum Schluss, dass die Öffnung der Golfplätze (nur für Mitglieder und mit Reservierung) während der Pandemie "im Einklang mit den Bestimmungen der Covid-19-Verordnung besondere Lage stand und keinen Verstoss gegen diese darstellte."

Freundliche und sportliche Grüsse.